Was ist ein Strompreisrechner?

Lohnt sich ein Stromanbieter Wechsel?

Was ist Ökostrom?

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n-tv.de:
"Strom bis zu 13
Prozent teurer."
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Zeit.de:
"Ministerium befürchtet
massiven Gaspreis-Anstieg."
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süddeutsche.de:
"Maßnahmen gegen langsames DSL."
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Strompreise und ihre Zusammensetzung

Allein in Deutschland haben wir mittlerweile eine so große Vielfalt an Anbietern, dass es jedem Verbraucher zwangsläufig schwer fallen muss, hier den Überblick zu behalten. Über 1.000 regionale und überregionale Stromversorger bieten derzeit ihre Dienste an, und natürlich hat auch jeder seine eigens gestalteten Tarife und Preise, die noch weniger zu durchschauen sind. Doch wie setzen sich Strompreise eigentlich zusammen?

Der Strompreis setzt sich im Grunde aus drei unterschiedlichen Komponenten zusammen, die in veränderlichen Anteilen für die Preisbildung und Preisgestaltung verantwortlich sind. Und zwar handelt es sich dabei um die drei Bestandteile Stromlieferung, Netznutzung sowie Steuern, Umlagen und Abgaben. Letztere werden zusammengefasst, da es sich in jedem Fall um Abgaben an den Staat handelt.

Stromlieferung

Dabei handelt es sich, wie der Name schon sagt, um den tatsächlichen Preis für die Lieferung und Durchleitung des Stroms. Es handelt sich definitionsgemäß um das Entgelt für die elektrische Arbeit, die an den Kunden geliefert wurde. Normalerweise wird dieser Anteil durch die Schwankungen am Großmarkt, bzw. an der Strombörse bestimmt. Dabei handelt es sich um rund 23 Prozent. In diesem Preisanteil ist außerdem die Gewinnmarge des Stromversorgers mit enthalten. Das liegt daran, dass die anderen beiden Anteil staatlich reguliert werden. Auch eventuelle Kosten für CO2-Emissionsrechte und ähnliches sind in dem Energiekostenanteil enthalten, weil sie die Eigenschaft haben, sog. Opportunitätskosten zu sein.

Netznutzung

Hierbei handelt es sich um das vom Staat regulierte Entgelt, welches sowohl für den Transport, als auch für die Verteilung der Energie erhoben wird. Beides wird in der Praxis von Übertragungsnetzbetreibern und/oder örtlich ansässige Verteilnetzbetreibern übernommen. Dieser Anteil am Strompreis beläuft sich auf etwa 36 Prozent. Niedriger wird diese Regulierung nur für Industriekunden, da diese an höhere Spannungsebenen angeschlossen werden.

Steuern, Umlagen und Abgaben

Unter diesen Anteil, der sich auf deutlich über 40 Prozent beläuft, fallen alle staatlichen Abgaben und Steuern, mit denen die Strompreise versehen werden:

  • Konzessionsabgabe (Entgelt für die Kommunen, die das Wegerecht einräumen)
  • KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zur Förderung dieser Anlagen)
  • EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz, zur Förderung von ökologischem Strom)
  • Stromsteuer (Ökosteuer, zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen)
  • Mehrwertsteuer